Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer
Die Gemeinden im Rheingau und in Wiesbaden übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger. Der Eigentümer kann diese Pflicht per Vertrag auf uns übertragen. Er behält die Pflicht, seinen Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenhaft zu prüfen.


