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Winterdienstim Rheingauund Wiesbaden

Wenn es schneit oder gefriert, räumen und streuen wir Gehwege, Zugänge und Zufahrten. Für Wohnanlagen, Gewerbe und private Grundstücke im Rheingau und im Rhein-Main-Gebiet. Jeden Einsatz schreiben wir auf.

Mitarbeiter räumt in der Nacht mit dem Schneeschieber den verschneiten Weg vor einem Bürogebäude
Objekte
Wohnanlagen, Bürogebäude, Gewerbe und private Grundstücke
Saison
November bis März, Beginn und Ende stehen im Vertrag
Einsatz
Bei Schnee und Glätte, bei anhaltendem Schneefall weitere Einsätze am Tag
Streugut
Splitt oder Granulat, Salz nur dort, wo die Satzung es zulässt
Nachweis
Protokoll je Einsatz mit Streugut und Foto
Freigabe
Schnee abfahren und Einsätze außerhalb der Saison nur nach Freigabe

Welche Flächen sollten geräumt werden?

Die Satzung der Gemeinde verlangt den Gehweg an der Straße. Die Verkehrssicherungspflicht gilt für jeden Weg, den Bewohner, Besucher und Lieferanten betreten.

Der Plan zeigt eine mögliche Reihenfolge. Welche Flächen dazugehören, legen wir bei der Begehung fest.

  1. Gehweg an der Straße

    Räum- und Streupflicht nach Satzung

    In der Breite, die die Satzung vorgibt. Der Gehweg kommt zuerst.

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  2. Zuweg und Hauseingang

    Verkehrssicherungspflicht

    Vom Gehweg bis zur Haustür, dazu Stufen, Podest und der Platz vor der Klingel. Dort streuen wir nach.

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  3. Zufahrt und Stellplätze

    Nach Vertrag

    Einfahrt und Stellplätze, damit man vom Hof kommt. Große Flächen räumen wir mit dem Fahrzeug.

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  4. Müllstandplatz und Nebenwege

    Nach Vertrag

    Der Weg zu den Tonnen, damit die Abfuhr sie erreicht, dazu die Wege zu Fahrradraum, Kellerabgang und Spielplatz.

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Den Schnee schieben wir an den Rand, nie auf die Straße oder den Nachbarweg. Gullys, Hydranten und Zufahrten für Rettungsdienste bleiben frei.

Wir räumen, wenn es schneit

Ein Winterdienst hat keinen festen Wochentag. Er beginnt, wenn es schneit oder gefriert.

Wir kommen, ohne dass jemand anrufen muss

Von November bis März verfolgen wir jeden Abend die Wetterlage. Fällt Schnee oder droht Glätte, rücken die Teams aus, vom Betriebshof in Oestrich-Winkel und von unseren Zwischenlagern im Rhein-Main-Gebiet.

  • Wetterlage jeden Abend prüfen, Einsatz ohne Ihren Anruf
  • Räumen und Streuen bis zur satzungsmäßigen Zeit
  • Bei anhaltendem Schneefall und Glätte weitere Einsätze am Tag
  • Protokoll mit Streugut und Foto

Was im Winterdienst-Vertrag steht

Die Saison beginnt mit der Begehung im Herbst und endet, wenn der Splitt im Frühjahr von der Fläche ist.

  1. Oktober

    Vor der Saison

    • Begehung und Aufmaß aller Flächen, Flächenplan mit Reihenfolge
    • Streugutkisten am Objekt füllen, Splitt oder Granulat nach Satzung
    • Tourenplan und eine feste Person
  2. November bis März

    In der Saison

    • Bereitschaft an sieben Tagen, Wetterlage jeden Abend
    • Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte, bei Bedarf mehrmals am Tag
    • Nachstreuen bei Glätte ohne Schneefall, etwa bei Eisregen
    • Protokoll je Einsatz mit Streugut und Foto
  3. April

    Nach der Saison

    • Streugutkisten leeren und einlagern
    • Saisonbericht mit allen Einsätzen
    • Splitt von Wegen und Stellplätzen aufnehmen, auf Wunsch über die Parkplatzreinigung
    Zur Parkplatzreinigung

Nur nach schriftlicher Freigabe

  • Schnee abfahren, wenn am Rand kein Platz mehr ist
  • Flächen außerhalb des Vertrags auf Zuruf, etwa vor einer Veranstaltung
  • Einsätze außerhalb der Saison, etwa bei Frost im Oktober oder April

Beginn und Ende der Bereitschaft stehen im Vertrag. Das ist keine Rechtsberatung, wenn es um die Umlage geht.

Jeder Einsatz steht im Protokoll

Wir schreiben jeden Einsatz auf, mit Foto, noch bevor das Team zum nächsten Objekt fährt.

Objekt
Geräumte und gestreute Wege, Zugänge und Stellplätze
Uhrzeit
Beginn und Ende des Einsatzes am Objekt
Wetterlage
Schneehöhe, Temperatur und ob Glätte ohne Schneefall vorlag
Streugut
Splitt, Granulat oder Salz und die ausgebrachte Menge
Foto
Die geräumte Fläche mit Zeitstempel
Team
Name des Fahrers für Rückfragen

Die Protokolle gehen je Einsatz raus, auch für die Betriebskostenabrechnung.

Mitarbeiter streut Splitt auf den verschneiten Gehweg vor einem Bürogebäude

Was Verwalter und Eigentümer vorher wissen wollen

Vier Punkte, die vor der Vergabe zur Sprache kommen: die Pflicht, die Umlage, das Streugut und der Weg zum Vertrag.

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer

Die Gemeinden im Rheingau und in Wiesbaden übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger. Der Eigentümer kann diese Pflicht per Vertrag auf uns übertragen. Er behält die Pflicht, seinen Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenhaft zu prüfen.

Umlagefähig als Betriebskosten

Die Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung lassen sich nach der Betriebskostenverordnung umlegen, wenn sie laufend anfallen. Einmaliges wie das Abfahren von Schnee weisen wir getrennt aus. Das ist keine Rechtsberatung.

Splitt statt Salz, wo die Satzung es verlangt

Viele Gemeinden untersagen Streusalz auf Gehwegen. Wir streuen dann Splitt oder Granulat. Den Splitt nehmen wir im Frühjahr wieder auf.

Zur Parkplatzreinigung

So kommt das Angebot zustande

Nach der Anfrage sehen wir uns das Objekt an, messen Gehwege, Zuwege, Zufahrten und Stellplätze und legen die Reihenfolge fest. Daraus schreiben wir ein Angebot mit Flächenplan und Leistungsverzeichnis. iPD steht für Immobilien Pflege Dienstleistungen. Von Oestrich-Winkel aus sind wir im Rheingau, in Wiesbaden, Mainz, Taunusstein und Idstein unterwegs, mit Zwischenlagern für Streugut im Rhein-Main-Gebiet.

Zum Einsatzgebiet

Fragen zum Winterdienst

Das fragen Verwalter und Eigentümer uns vor dem ersten Winter.

Sobald Schnee liegt oder sich Glätte bildet. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir am Tag erneut.

Wir sehen uns die Flächen an

Nach der Begehung schreiben wir ein Angebot mit Flächenplan und Leistungsverzeichnis. Sie können anrufen oder das Formular nutzen.

Mitarbeiter schiebt den Schnee von den Stellplätzen eines Firmenparkplatzes vor dem Bürogebäude
AnrufenObjektbegehung anfragen