Wir mähen Rasen, schneiden Hecken und kümmern uns um Beete und Bäume, von März bis in den Herbst. Starke Rückschnitte nur in den gesetzlichen Zeiten. Fällen tun wir nur nach Freigabe, im Rheingau und im Rhein-Main-Gebiet. Wie oft, besprechen wir bei der Begehung.
Was nicht zur laufenden Pflege gehört, machen wir extra, und nur nach schriftlicher Freigabe.
Baumfällung und Rodung, mit Genehmigung wo nötig
Neupflanzung, Stauden und Gartengestaltung
Pflasterarbeiten an Wegen und Zufahrten
Bewässerungsanlage reparieren oder erweitern
Sturmschäden beseitigen und abfahren
So läuft ein Pflegetermin ab
Vier Handgriffe, die bei jedem Termin in derselben Reihenfolge laufen, in der Wohnanlage wie am Gewerbeobjekt. Die Zeichnung zeigt einen Termin im Sommer.
Rasen mähen
Wir mähen den Rasen, stechen die Kanten an Wegen und Beeten ab und nehmen den Schnitt mit oder mulchen.
Hecke schneiden
Hecken schneiden wir in Form, oben eben, an den Seiten leicht nach oben verjüngt, damit das Licht bis unten kommt.
Beete pflegen
Wir jäten die Beete, lockern den Boden und mulchen, damit weniger Wildkraut aufkommt und die Erde die Feuchtigkeit hält.
Schnittgut mitnehmen
Rasenschnitt, Heckenschnitt und Laub nehmen wir mit und entsorgen sie fachgerecht. Auf dem Gelände bleibt nichts liegen.
Wir mähen den Rasen und stechen die Kanten abWir schneiden die Hecke in FormWir jäten und mulchen das BeetWir nehmen das Schnittgut mit Schnittgut
Wir prüfen Stamm und KroneWir nehmen Totholz aus der KroneWir häckseln das Schnittgut Baumkontrolle
Bäume sehen wir extra an
Ein Baum an der Straße oder auf dem Hof fällt unter die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Wir sehen Stamm, Krone und Standfestigkeit an, nehmen heraus, was gefährlich wird, und fällen nur nach Freigabe.
Baumkontrolle
Wir sehen Stamm, Krone und Standfestigkeit an, am besten wenn die Krone frei ist. Das Ergebnis schreiben wir in den Nachweis.
Kronenpflege und Totholz
Totholz, Reibäste und Kronenteile über Wegen und Stellplätzen nehmen wir heraus, von der Leiter oder von der Hubarbeitsbühne aus.
Fällung nur nach Freigabe
Ist ein Baum nicht mehr zu halten, klären wir, ob die Gemeinde eine Genehmigung verlangt, sehen nach Nestern und fällen erst nach schriftlicher Freigabe.
Im Herbst kommt das Laub
Von Oktober bis in den November fällt in einer Grünanlage mehr an als im ganzen Sommer. Wir holen das Laub von Rasen, Wegen und Stellplätzen, bevor es rutschig wird.
Laub von Rasen, Beeten und Wegen, bevor es rutschig wird
Abfuhr und Entsorgung, keine Haufen am Zaun und keine Säcke am Weg
Abläufe und Rinnen an Wegen und Zufahrten frei, damit der Regen abfließt
Wenn es friert, übernimmt der Winterdienst die Wege.
Vier Dinge, die Verwalter und Eigentümer vor der Vergabe wissen wollen.
Vom ersten Termin zum Pflegeplan
Wir gehen über das Gelände und sehen uns Rasen, Hecken, Beete und Bäume an. Daraus schreiben wir den Pflegeplan, laufende Pflege und Sonderleistung getrennt. Feste Mitarbeiter je Objekt kennen die Anlage vom nächsten Termin an.
Die Gartenpflege lässt sich nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen: Mähen, Heckenschnitt, Beete, Laub und die Pflege von Spielplätzen und Zugängen. Neupflanzungen, Fällungen und Pflasterarbeiten sind keine laufenden Kosten und stehen deshalb getrennt in Angebot und Rechnung. Das ist keine Rechtsberatung.
Schnittzeiten nach Bundesnaturschutzgesetz
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken und Gehölze nach Paragraf 39 Absatz 5 nicht auf den Stock gesetzt oder gerodet werden, weil Vögel darin brüten. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt, deshalb bekommen Hecken ihren Schnitt im Sommer und den starken Rückschnitt im Winter. Vor jedem Schnitt sehen wir nach Nestern.
Nachweis und feste Kräfte
Jeden Einsatz schreiben wir mit Datum, Fläche und Fotos auf. Die iPD-Service GmbH aus Oestrich-Winkel, iPD steht für Immobilien Pflege Dienstleistungen, schickt feste Mitarbeiter je Objekt, im Rheingau und in Wiesbaden, Mainz, Taunusstein und Idstein.
Fragen zur Grünanlagenpflege
Das fragen Verwalter und Eigentümer uns zu Gartenpflege und Bäumen.
Das entscheiden Sie, weil Sie es bezahlen. Bei der Begehung sprechen wir je Fläche ab, wie oft gemäht wird.
Form- und Pflegeschnitte das ganze Jahr. Einen starken Rückschnitt auf den Stock machen wir nur vom 1. Oktober bis Ende Februar, so steht es im Bundesnaturschutzgesetz.
Ja. Laub, ein Heckenschnitt oder eine Baumfällung gehen auch einzeln. Die laufende Pflege kann später dazukommen.
Wir nehmen Rasenschnitt, Laub und Äste mit. Äste häckseln wir auf Wunsch vor Ort, das Häckselgut kann als Mulch im Beet bleiben.
Der Eigentümer trägt die Verkehrssicherungspflicht für seine Bäume. Wir sehen Stamm, Krone und Standfestigkeit an und schreiben das Ergebnis auf.
Ja. Wir nehmen die Bewässerungsanlage im Frühjahr in Betrieb, prüfen Regner und Tropfleitungen im Sommer und entleeren sie vor dem ersten Frost. Reparaturen an der Anlage nur nach Freigabe.
Wir sehen uns die Grünanlage an
Nach der Begehung schreiben wir einen Pflegeplan und ein Angebot. Sie können anrufen oder das Formular nutzen.
iPD-Service GmbH Eltviller Straße 3C 65399 Kiedrich