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Glas- undFassadenreinigungim Rheingau

Wir reinigen Fenster, Glasfassaden und Eingangsanlagen innen und außen, mit Rahmen, Falzen und Fensterbänken. Für Wohnanlagen, Büros und Gewerbeobjekte im Rheingau und im Rhein-Main-Gebiet. Was wie oft drankommt, besprechen wir bei der Begehung.

Behandschuhte Hand zieht mit dem Abzieher das Wasser von einer nassen Glasscheibe
Flächen
Fenster, Glasfassaden, Eingangsanlagen und Schaufenster, innen und außen, mit Rahmen, Falzen und Fensterbänken
Mitarbeiter
ein festes Team, das die Flächen beim nächsten Mal wiederkennt
Nachweis
jeden Einsatz schreiben wir auf, mit Foto
Sonderleistung
nur nach schriftlicher Freigabe

Wie oft muss Glas gereinigt werden?

Das entscheiden Sie, weil Sie es bezahlen. Eine Glastür, an der jeder vorbeigeht, sieht anders aus als ein Fenster im dritten Stock. Wie oft wir kommen, sprechen wir je Fläche bei der Begehung ab.

Eingangsanlage und Erdgeschoss

Glastüren, Windfang und Schaufenster stehen auf Augenhöhe. Dort sieht man Fingerabdrücke und Spritzwasser zuerst.

Fenster und Glasfassade außen

Regen, Verkehr und Pollen legen einen Schleier auf die Wetterseite. Den sieht man von unten, sobald die Sonne tief steht.

Innenseiten

Innen bleiben Fingerabdrücke und Kondenswasser, aber kein Wetter.

Fassade

Putz, Klinker und Metall setzen über die Jahre Algen und Ruß an. Die Reinigung mit Hochdruck machen wir extra, und nur nach Freigabe.

So reinigen wir die Glasflächen

Vier Handgriffe, vom Schaufenster bis zum obersten Geschoss. Die Zeichnung zeigt, was an einer Scheibe passiert.

  • Einwaschen: Der Einwascher löst mit Wasser und Reinigungsmittel Staub, Pollen und Regenränder von der Scheibe.

  • Abziehen: Der Abzieher nimmt das Wasser in einem Zug ab, ohne Streifen und ohne Tropfen am Rahmen.

  • Obergeschosse: Was oberhalb der Reichweite liegt, erreichen wir mit der Teleskopstange vom Boden aus. Ob darüber eine Hubarbeitsbühne nötig ist, klären wir bei der Begehung.

  • Nachwischen: Rahmen, Falze und Fensterbänke wischen wir trocken nach. Danach schreiben wir die Fläche in den Nachweis.

Was im Leistungsverzeichnis steht

Im Leistungsverzeichnis stehen die Flächen und was wir dort machen, laufende Reinigung und Sonderleistung getrennt.

Laufende Glasreinigung

Die wiederkehrende Glasreinigung. Bei Gemeinschaftsflächen lässt sie sich nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen. Das ist keine Rechtsberatung.

  • Fenster außen und innen, mit Rahmen, Falzen und Fensterbänken
  • Eingangsanlagen, Glastüren und Windfänge
  • Treppenhausfenster und Glasflächen in Gemeinschaftsräumen
  • Glasfassaden, Brüstungen und Trennwände
  • Schaufenster und Glasflächen in Büros, Praxen und Verkaufsräumen

Einmalig und Sonderleistung

Das machen wir extra, und nur nach schriftlicher Freigabe. Diese Posten rechnen wir getrennt ab.

  • Fassadenreinigung mit Hochdruck an Putz, Klinker und Metall
  • Bauendreinigung der Glasflächen nach Neubau oder Sanierung
  • Erstreinigung bei Übernahme eines Objekts
  • Reinigung nach Sturm oder Bauarbeiten in der Nachbarschaft

Die Räume dahinter und die Flächen davor sind eigene Leistungen.

So läuft die Glasreinigung ab

Von der Begehung bis zum Nachweis. Das Bild wechselt mit dem Schritt.

  1. Mitarbeiter reinigt mit der Teleskopstange die Fensterfront eines Bürogebäudes, daneben der Wagen mit Wassertank

    Begehung und Aufmaß

    Wir gehen um das Objekt und zählen Fenster, Türen und Glasflächen je Geschoss. Dabei sehen wir, was vom Boden erreichbar ist und wo ein Vordach oder eine Hecke im Weg steht.

  2. Heller Gewerbeingang mit Glastür, Vordach und sauberer Putzfassade

    Leistungsverzeichnis und Angebot

    Wir halten die Flächen und den Umfang im Leistungsverzeichnis fest, laufende Reinigung und Sonderleistung getrennt. Daraus schreiben wir das Angebot.

  3. Einwascher an der Teleskopstange auf der nassen Glasfassade eines Bürogebäudes

    Reinigung vor Ort

    Einwaschen, abziehen, nachwischen: erst die Eingangsanlage, dann die Geschosse, außen mit der Teleskopstange. Wann wir kommen, sprechen wir ab. In Wohnanlagen hängen wir den Termin im Treppenhaus aus.

  4. Frisch gereinigte Fensterfront eines Bürogebäudes, in den Scheiben spiegeln sich Himmel und Bäume

    Nachweis und Abrechnung

    Nach dem Einsatz steht in der Dokumentation, wann welche Fläche dran war, mit Fotos. Sonderleistungen rechnen wir erst nach Freigabe ab.

Was vor der Vergabe klar sein sollte

Vier Dinge, die Verwalter und Eigentümer vor der Vergabe wissen wollen.

Glas und Fassade sind zwei Arbeiten

Glas wird eingewaschen und abgezogen, die Fassade wird gewaschen oder mit Hochdruck gereinigt. Beides steht getrennt im Leistungsverzeichnis.

Auf Glas zählt das streifenfreie Ergebnis: Einwascher, Abzieher und ein trockenes Tuch für Rahmen und Falze. Auf Putz, Klinker, Naturstein und Metall sitzt der Schmutz anders und über Jahre fest. Dort arbeiten wir mit Hochdruck oder dem Rotationswäscher und prüfen vorher, welchen Druck die Oberfläche verträgt.

Mitarbeiter reinigt eine Putzfassade mit dem Flächenreiniger an der Teleskopstange

Innen und außen verschmutzen unterschiedlich

Außen sind es Regen, Staub und Pollen, innen Fingerabdrücke und Kondenswasser.

Die Außenseite hängt am Wetter und an der Lage. Eine Glasfront an einer Durchgangsstraße in Wiesbaden oder Mainz sieht nach wenigen Wochen anders aus als ein Hoffenster in einer Wohnanlage im Rheingau. Im Frühjahr kommt der Pollenflug dazu, im Herbst das Laub in den Falzen.

Innen entsteht der Schmutz durch die Nutzung: Hände an der Tür, Kondenswasser am Rahmen. Für die Innenseiten brauchen wir Zugang. Wann wir kommen, sprechen wir ab.

Höhe und Zugang bestimmen das Verfahren

Was vom Boden erreichbar ist, reinigen wir mit Einwascher und Abzieher, darüber mit der Teleskopstange. Alles Weitere klären wir bei der Begehung.

Bei der Begehung sehen wir uns jede Fläche an: Wo steht ein Vordach im Weg, wo muss der Gehweg abgesperrt werden. Wo die Teleskopstange nicht reicht, steht im Angebot, ob Gerüst oder Hubarbeitsbühne nötig sind, als eigene Position nach Ihrer Freigabe.

Die iPD-Service GmbH aus Oestrich-Winkel, iPD steht für Immobilien Pflege Dienstleistungen, arbeitet mit festen Mitarbeitern je Objekt. Wer die Flächen schon einmal gereinigt hat, kennt beim nächsten Mal die Ecken, die Zeit brauchen.

Umlage und Vertrag

Die laufende Glasreinigung der Gemeinschaftsflächen zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten, eine einmalige Fassadenreinigung nicht.

Nach der Betriebskostenverordnung gehört die Gebäudereinigung zu den laufenden Kosten, die Eigentümer auf die Mieter umlegen können. Dazu zählt die Reinigung der Fenster in Treppenhaus, Eingang und Gemeinschaftsräumen. Einmalige Arbeiten wie eine Fassadenwäsche oder die Reinigung nach dem Bau sind keine laufenden Kosten und stehen deshalb getrennt in Angebot und Rechnung. Das ist keine Rechtsberatung.

Fragen zur Glasreinigung

Das fragen Verwalter und Eigentümer uns zur Glas- und Fassadenreinigung.

Rahmen, Falze und Fensterbänke wischen wir bei jeder Glasreinigung nach. Eine Scheibe mit schmutzigem Rahmen lassen wir nicht so stehen.

Wir sehen uns die Glasflächen an

Nach der Begehung und dem Aufmaß schreiben wir ein Angebot mit Leistungsverzeichnis. Sie können anrufen oder das Formular nutzen.

Mitarbeiter spritzt eine Putzfassade mit der Hochdrucklanze ab, der gereinigte Streifen ist heller
AnrufenObjektbegehung anfragen